Beliebte Suchanfragen

Cloud Native

DevOps

IT-Security

Agile Methoden

Java

Hamburger Menu
HOME
//

Allgemeine Geschäftsbedingungen der cc cloud GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus

Alle Teile werden nachfolgend zusammengefasst „AGB“ genannt. Diese AGB gelten für alle Verträge, aufgrund welcher die cc cloud GmbH mit Sitz in Solingen – nachfolgend „cc cloud“ genannt – Leistungen und/oder Lieferungen (einschließlich der Lieferung von Hardware und der Überlassung von Software) – nachfolgend sämtlich zusammenfassend „Leistungen“ genannt – gegenüber ihrem gewerblichen Vertragspartner – nachfolgend „Kunde“ genannt – erbringt bzw. durchführt.

//

Teil A - Allgemeine Bedingungen

1. Geltungsbereich, keine Geltung anderweitiger Geschäftsbedingungen

1.1 Die Regelungen des Teils A gelten, soweit nicht in den Teilen B bis einschließlich D anderweitige Regelungen getroffen werden.

1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB und ggf. weitere Geschäftsbedingungen von cc cloud, soweit diese mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn cc cloud ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht. Ist der Kunde hiermit nicht einverstanden, so hat er cc cloud auf diesen Umstand unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
Dem formularmäßigen Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 Eines erneuten Hinweises auf die Geltung dieser AGB bei zukünftigen Angeboten und Verträgen bedarf es nicht.

2. Änderungen der AGB

2.1 cc cloud ist berechtigt, die AGB mit Wirksamkeit auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern.

2.2 Über Änderungen der AGB wird cc cloud den Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Kunde die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf erbrachten Leistungen als wirksam vereinbart.

2.3 Bei der vorgenannten Mitteilung weist cc cloud auf die vorgenannte Frist sowie auf die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit hin.

3. Angebote, Zustandekommen von Verträgen

3.1 Die allgemeinen Darstellungen der Leistungen von cc cloud (z. B. auf den Webseiten oder in Werbebroschüren) sind unverbindlich und stellen kein Angebot zum Vertragsabschluss dar.

3.2 Alle Angebote von cc cloud sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, im Angebot wird ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben. Ist ein Angebot von cc cloud ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, jedoch ohne die Angabe einer Bindungsfrist, so ist cc cloud an das Angebot für vier Wochen (ab dessen Zugang beim Kunden) gebunden.

3.3 Aufträge des Kunden gelten durch cc cloud nur dann als angenommen, wenn sie von cc cloud schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt werden, in jedem Falle jedoch durch den Beginn mit der Erbringung der beauftragten Leistungen.

3.4 cc cloud übernimmt kein Beschaffungsrisiko, wenn cc cloud einen Bezugsvertrag über die geschuldete Lieferung mit dem Lieferanten geschlossen hat, es sei denn, cc cloud hat die nicht rechtzeitige oder nicht richtige Selbstbelieferung zu vertreten. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung unverzüglich informiert. Eine etwaig bereits geleistete Zahlung wird unverzüglich erstattet.

3.5 An dem Angebot sowie an allen angebotsgegenständlichen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Konzepten, Planungen und sonstigen angebotsgegenständlichen Unterlagen und Materialien – nachfolgend zusammenfassend „Angebot“ – behält sich cc cloud alle bestehenden Eigentums- und Urheberrechte vor; das Angebot darf Dritten ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche Erlaubnis von cc cloud nicht zugänglich gemacht werden.

4. Inhalt, Umfang und Spezifikationen der Leistungen

4.1 Maßgebliche Grundlage für Inhalt und Umfang der Leistungen ist im Zweifel die Auftragsbestätigung von cc cloud oder, falls eine solche nicht vorliegt, das Angebot von cc cloud.

Spezifikationen der Leistungen in Bezug aufInhalt, Umfang, Quantität und/oder Qualität können sich zudem aus zusätzlichen Vertragsunterlagen ergeben (z. B. Service Level Agreement).

4.2 cc cloud behält sich handelsübliche Mengen-, Gewichts- und Qualitätsabweichungen sowie geringfügige technische, konstruktive und gestalterische Änderungen, insbesondere Verbesserungen, auch nach Vertragsabschluss vor, sofern und soweit diese Änderungen dem Kunden zumutbar sind.

4.3 Soweit dem Kunden eine als Leistungs- bzw. Produktbeschreibung bezeichnete Spezifikation von cc cloud vorliegt, werden dadurch die Eigenschaften bzw. Beschaffenheit der betreffenden Leistung abschließend festgelegt. Die Übernahme einer Garantie ist bei derartigen Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Bezugnahmen auf DIN- Normen etc. nicht anzunehmen.

5. Grundsätze der Leistungserbringung; Unterlagen

5.1 cc cloud erbringt sämtliche Leistungen selbst oder durch Dritte.

5.2 Für Leistungen, die cc cloud auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als am Geschäftssitz von cc cloud erbringt, werden Reisekosten und Spesen gemäß Ziff. 15.1 berechnet, sofern hierüber keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

5.3 Soweit eine bestimmte Vorgehensweise nicht vereinbart ist, erbringt cc cloud die Leistungen nach billigem Ermessen und gemäß dem anerkannten Stand der Technik.

5.4 cc cloud ist zu Teilleistungen berechtigt – die auch getrennt in Rechnung gestellt werden können - , sofern und soweit ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.

5.5 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist cc cloud berechtigt, vertragsgegenständliche Unterlagen in elektronischer Form sowie in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen.

6. Termine und Ausführungsfristen

6.1 Sämtliche von cc cloud im Angebot und/oder anderweitig genannten Liefer- und Leistungstermine sowie Ausführungsfristen sind unverbindliche Orientierungswerte, sofern Termine und/oder Ausführungsfristen von cc cloud nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

6.2 Eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögert, die cc cloud nicht zu vertreten hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.

6.3 Alle Termine und Ausführungsfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung von cc cloud. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von cc cloud zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem betreffenden Zulieferer.

6.4 Alle Termine und Ausführungsfristen verschieben bzw. verlängern sich vorbehaltlich aller weiteren Rechte um die Zeit, in der sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet.

7. Änderungswünsche des Kunden

7.1 Änderungen und Ergänzungen der Leistungen kann der Kunde nach Vertragsschluss jederzeit vorschlagen. cc cloud veranlasst eine Analyse des Vorschlags. Hierfür kann cc cloud eine Vergütung nach Zeitaufwand gemäß der vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätze verlangen.

7.2 Voraussetzung für die Umsetzung von nach Vertragsschluss vom Kunden vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen ist jeweils eine entsprechende Einigung der Parteien, schriftlich oder in Textform.
Soweit in einer solchen Änderungsvereinbarung in Bezug auf Termine und/oder Ausführungsfristen nichts vereinbart ist, hat die Umsetzung einer Änderungsvereinbarung eine dem Änderungs- bzw. Ergänzungsaufwand entsprechende Verschiebung vereinbarter Leistungstermine und eine Verlängerung vereinbarter Ausführungsfristen zur Folge.

8. Übergabe und Entgegennahme von Leistungen; Versand

8.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe von Leistungen am Geschäftssitz von cc cloud.

8.2 Der Versand von Hardware und/oder Software bzw. Leistungsergebnissen sowie die Übermittlung von Leistungen zum Kunden erfolgt auf dessen Gefahr.

8.3 Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Leistungen verpflichtet.

8.4 cc cloud behält sich vor, Lieferungen gegen Transportschaden und Verlust zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, cc cloud etwaige Schäden und/oder Verluste unverzüglich nach Lieferung zu melden, damit cc cloud Ansprüche gegenüber dem Transportversicherer wahren kann.

8.5 Der Kunde ist zur fristgerechten Prüfung der Leistungen verpflichtet. Es gelten die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 377 HGB.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Jede gelieferte Ware bleibt Eigentum von cc cloud bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

9.2 Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits hiermit eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehende Forderung an cc cloud ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen cc cloud gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. cc cloud ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

9.3 Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde bereits hiermit seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an cc cloud ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den cc cloud dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.

9.4 Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist cc cloud sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von cc cloud gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

9.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von cc cloud insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.

10. Mitwirkungsleistungen des Kunden

10.1 Der Kunde unterstützt cc cloud bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich und dem Kunden zumutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für cc cloud kostenfrei erfüllt werden.

Insbesondere wird der Kunde, soweit erforderlich und ihm zumutbar

  • rechtzeitig alle von cc cloud zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigten Unterlagen und Informationen übermitteln,
  • bei der Leistungserbringung bei dem Kunden vor Ort die für die vertragsgemäße Leistungserbringung notwendige IT-Infrastruktur (z. B. PC-Arbeitsplätze, Drucker, Rechnerzeit, Testdaten) zur Verfügung stellen,
  • cc cloud bzw. den von cc cloud Beauftragten innerhalb der üblichen Arbeitszeiten den Zugang zu den betreffenden Lokationen und Leistungen ermöglichen, und
  • seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit cc cloud bzw. deren Beauftragten anhalten.

Weitere Mitwirkungsleistungen des Kunden sind ggf. im Angebot bezeichnet.

10.2 Soweit besondere gesetzliche, behördliche und/oder betriebliche Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind, wird der Kunde cc cloud diese Bestimmungen rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stellen.

10.3 Der Kunde wird von ihm festgestellte Fehler und Mängel der Leistungen cc cloud unverzüglich mitteilen.

11. Beistellungen des Kunden

11.1 Alle zwischen den Parteien vereinbarten oder erforderlichen Beistellungen des Kunden (Software, Daten, Unterlagen etc.) müssen von diesem jeweils rechtzeitig, für cc cloud kostenfrei sowie in der zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Form und Qualität erfolgen. Ort der Beistellungen ist jeweils der Geschäftssitz von cc cloud, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

11.2 Für die Beistellungen ist allein der Kunde verantwortlich. Insbesondere dürfen die Beistellungen nicht gegen geltendes Recht (einschließlich Urheberrecht und sonstige Rechte Dritter) verstoßen.

11.3 Soweit Beistellungen des Kunden urheberrechtlich oder über andere Schutzstatuten wie z.B. das Markengesetz geschützt sind, gewährt der Kunde cc cloud das zeitlich auf die Dauer der Vertragsdurchführung beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die Beistellungen im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Kunden.

12. Verzögerung; Nichterbringung von Mitwirkungen bzw. Beistellungen; Kostenfolgen

12.1 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen und/oder Beistellpflichten nicht nach und wird cc cloud hierdurch in der Leistungserbringung behindert, kann cc cloud die geschuldeten Leistungen bis zur vertragsgemäßen Erbringung der Mitwirkungsleistungen und/oder Beistellungen verweigern. Derartige Verzögerungen auf Seiten des Kunden führen zu einer entsprechenden Verschiebung bzw. Verlängerung verbindlich vereinbarter Termine und Ausführungsfristen.

12.2 Der Kunde ist cc cloud zum Ersatz der ihr aufgrund der mangelhaften Mitwirkung und/oder Beistellung des Kunden entstandenen Schäden verpflichtet.

13. Weitere Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

13.1 Ihm überlassene Softwareprogramme und/oder -komponenten (z. B. für ihn entwickelte Module oder Bugfixes) hat der Kunde vor Beginn der produktiven Nutzung auf einem Testsystem angemessen zu testen.

13.2 Vor dem Beginn der Produktivnutzung der vertragsgegenständlichen Softwareprogramme hat der Kunde angemessene Maßnahmen zu treffen für den Fall, dass das betreffende Softwareprogramm nicht ordnungsgemäß arbeitet. Mindestens hat der Kunde zuvor eine Datensicherung durchzuführen.

13.3 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, liegt es in der Verantwortung des Kunden, in seinem Herrschaftsbereich die Voraussetzungen (z. B. Anbindung an das Datennetz, Beschaffung und Betrieb der erforderlichen Hard- und Software, Bereitstellung von Speicherplatz) für die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen zu schaffen.

13.4 cc cloud trifft alle zumutbaren Maßnahmen, um Gefahren durch Schadsoftware auszuschließen. cc cloud kann jedoch nicht die vollständige Sicherheit ihrer Systeme und Software gewährleisten. Der Kunde ist daher verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich ebenfalls alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um seine Systeme vor Schadsoftware zu schützen.

14. Vergütung und Preise; Preisanpassungen

14.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden sämtliche Leistungen nach Zeitaufwand gemäß der im Angebot genannten Stunden- bzw. Tagessätze, im Übrigen gemäß der jeweils geltenden Preisliste von cc cloud erbracht und berechnet. Im Angebot enthaltene oder anderweitig angegebene Aufwandskalkulationen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als Festpreis bzw. als verbindliche Obergrenze bezeichnet sind.

cc cloud erfasst die nach Zeitaufwand aufgewendete Stundenzahl und führt entsprechende Aufzeichnungen (Aufwandsnachweise). Der Zeitaufwand ist vom Kunden jederzeit auf Wunsch von cc cloud, jedenfalls aber mit Abschluss der jeweiligen Leistungserbringung, schriftlich zu bestätigen.

14.2 Wird für eine Leistung als Vergütung ein verbindlicher Festpreis vereinbart, so deckt dieser Festpreis allein die im Angebot von cc cloud in Bezug auf diesen Festpreis aufgeführten bzw. sonst wie unter konkreter Bezugnahme auf den Festpreis ausdrücklich vereinbarten Leistungen ab.

14.3 Ziff. 14.2 gilt entsprechend für die Vereinbarung von wiederkehrenden (z. B. monatlichen) Vergütungen.

14.4 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk. Die Kosten für Versand, Transport, Verpackung, Versicherung, Zoll etc. werden gesondert berechnet.

14.5 cc cloud ist berechtigt, die Vergütungen und Preise einmal pro Kalenderjahr nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu erhöhen.

Über die Erhöhung wird cc cloud den Kunden mindestens 60 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Erhöhung in Kenntnis setzen. Ist der Kunde mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er die betroffenen Vertragsverhältnisse durch schriftliche Erklärung innerhalb von 45 Tagen ab Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so gilt die Erhöhung für alle ab Fristablauf erbrachten Leistungen als wirksam vereinbart.

Bei der vorgenannten Mitteilung weist cc cloud auf die vorgenannte Frist sowie auf die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Kündigungsmöglichkeit hin.

14.6 Bei Verträgen über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z. B. Hosting, Housing oder Software-as-a-Service) ist cc cloud zudem berechtigt, die vereinbarte Vergütung gemäß den nachstehenden Regelungen anzupassen, und zwar im Fall

  • einer wesentlichen Änderung der Marktbedingungen,
  • einer allgemeinen Änderung der Löhne oder sonstigen Beschäftigungskosten und/oder
  • einer Änderung der Beschaffungskosten (z. B. aufgrund von Preisanpassungen von Lieferanten oder aufgrund Änderungen von Steuern oder sonstiger Abgaben).

Die Anpassung erfolgt in demjenigen Umfang, in dem sich der/die vorgenannte(-n) Fall/Fälle auf die vereinbarten Leistungen auswiken. cc cloud wird den Kunden über eine Anpassung mindestens 60 Tage vor deren Inkrafttreten in Kenntnis setzen.

Eine Anpassung darf nur einmal pro Kalenderjahr erfolgen. Im Fall einer solchen Anpassung hat der Kunde kein außerordentliches Kündigungsrecht. Während der ersten zwölf Monate der Vertragslaufzeit ist eine Anpassung jedoch ausgeschlossen.

15. Sonstige Kosten und Aufwände

15.1 Reisekosten und Spesen für Dienstreisen werden dem Kunden wie folgt berechnet, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist:

  • Reisezeiten werden wie Arbeitszeiten berechnet, wobei der vereinbarte Stundensatz zugrunde gelegt wird. Ist ein solcher nicht vereinbart, gilt die allgemeine Preisliste von cc cloud.
  • Tagesspesen werden nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen berechnet.
  • Übernachtungskosten werden unter Nachweis der entstandenen Kosten in voller Höhe berechnet.
  • Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Flugzeug usw.) werden unter Nachweis der entstandenen Kosten in voller Höhe berechnet. Für Fahrten mit dem PKW wird pro gefahrenem Kilometer der jeweils gültige steuerliche Höchstsatz berechnet.

Als Dienstreisen gelten alle zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen und/oder vom Kunden gewünschten Reisen von Mitarbeitern von cc cloud.

15.2 Bei postalischen Zu- oder Rücksendungen von Materialien werden Versandpauschalen berechnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

15.3 Kosten und Aufwendungen aus nicht durch die vertraglichen Vereinbarungen abgedeckten Leistungen sind vom Kunden zu tragen.

Das gleiche gilt für Kosten und Aufwendungen, die bei cc cloud aufgrund

  • unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben,
  • mangelhafter Mitwirkungsleistungen oder Beistellpflichten des Kunden oder
  • Mängelrügen des Kunden, die sich als unzutreffend herausstellen (z. B. weil der betreffende Mangel nicht unter die vertraglichen bzw. gesetzlichen Mängelbehebungspflichten von cc cloud fällt) und/oder aufgrund diesbezüglicher Mängelanalyse- und/oder Mängelbehebungstätigkeiten anfallen.

16. Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug

16.1 Alle vereinbarten Preise und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

16.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, stellt cc cloud ihre Leistungen wie folgt in Rechnung:

  • bei Lieferungen von Hardware oder Software: mit Lieferung;
  • bei Vergütung nach Aufwand: monatlich und/oder mit Abschluss der Leistungserbringung;
  • bei wiederkehrender Vergütung (z. B. Hosting oder Software-as-a-Service): monatlich im Voraus;
  • bei nutzungsabhängiger (z. B. volumenbasierter) Vergütung: zu Beginn des laufenden Monats für den vorangegangenen Monat;
  • bei Vereinbarung eines verbindlichen Festpreises: nach dem im Angebot oder anderweitig vereinbarten Zahlungsplan; soweit kein Zahlungsplan vereinbart ist: mit Abnahme der jeweiligen Leistung durch den Kunden.

cc cloud behält sich jedoch vor, Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen. Bei kombinierten Lieferungen und Leistungen stellt cc cloud die einzelnen Lieferungen und die einzelnen Leistungen jeweils gemäß den vorstehenden Aufzählungspunkten in Rechnung.

16.3 Der Rechnungsversand erfolgt in elektronischer Form, in der Regel per E-Mail. Der Kunde benennt hierfür eine geeignete E-Mail-Anschrift.

16.4 Reisekosten werden dem Kunden in der Regel im Monat der Reise oder im darauffolgenden Monat in Rechnung gestellt.

16.5 Vereinbarte Preise und Vergütungen werden jeweils mit Zugang der Rechnung fällig und sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nicht in der Rechnung eine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist. Skontoabzüge werden nicht akzeptiert.

16.6 Zahlungen gelten an dem Tag und Ort als geleistet, an dem cc cloud über den Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen.

17. Aufrechnung und Zurückbehaltung

17.1 Der Kunde kann gegen Forderungen von cc cloud nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.

17.2 Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur erlaubt, soweit sie Ansprüche betreffen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

18. Laufzeit von Verträgen

18.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, laufen Verträge über die Erbringung wiederkehrender Leistungen (z. B. Hosting, Housing oder Software-as-a-Service) grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, unter Geltung einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils 12 Monaten, soweit er nicht zum Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende gekündigt wurde.

18.2 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für cc cloud insbesondere vor, wenn sich der Kunde trotz Mahnung mit seiner Zahlungspflicht in Verzug befindet.

18.3 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

19. Gewährleistung bei Mängeln an Leistungen

19.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, übernimmt cc cloud keine Gewährleistung, dass die Leistungen mit Leistungen oder Produkten Dritter zusammenarbeiten.

19.2 Für die Beschaffenheit von Software ist die zugehörige Produktbeschreibung maßgeblich.

19.3 Sofern cc cloud gegenüber dem Kunden zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist, hat der Kunde die Mängel jeweils in Form von Mängelmeldungen möglichst präzise zu beschreiben.

19.4 Soweit die Leistungen mietvertraglichem Mängelrecht unterliegen (z. B. Software-as-a-Service, zeitlich befristete Softwareüberlassung oder Housing), gilt dieses mit folgender Maßgabe:

Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.

Vorbehaltlich der Ziffern 20.4 und 20.7 ist die verschuldensunabhängige Haftung von cc cloud nach § 536a BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, ausgeschlossen.

19.5 Im Übrigen wird cc cloud im Falle der gesetzlichen Mängelhaftung die hiernach erforderlichen Maßnahmen durchführen, wobei das Wahlrecht zwischen den etwaig gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen bei cc cloud liegt.

Ist cc cloud gegenüber dem Kunden zur Nacherfüllung verpflichtet (Nachbesserung oder Ersatzlieferung), so erlaubt der Kunde cc cloud mindestens zwei Versuche der Nacherfüllung.

Im Falle einer Ersatzlieferung ist der Kunde zur Rückgabe der ersetzten Leistung verpflichtet, soweit eine solche Rückgabe aufgrund des Gegenstandes der Leistung nicht ausgeschlossen ist.

Der Kunde ist zur Selbstvornahme nicht berechtigt, es sei denn, dies ist in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden zwingend erforderlich. In einem solchen Fall ist cc cloud sofort zu verständigen.

19.6 Schadensersatz sowie Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines Mangels leistet cc cloud nur im Rahmen der Ziff. 20.

19.7 Ansprüche aus der gesetzlichen kauf- oder werkvertraglichen Mängelhaftung verjähren, außer in Fällen von Vorsatz (einschließlich Arglist), mit Ablauf von 12 Monaten ab Lieferung der Produkte bzw. (bei Werkleistungen) ab Abnahme der betreffenden Leistungen durch den Kunden.

20. Haftung und Haftungsbegrenzung

20.1 In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von cc cloud sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften.

20.2 Soweit der Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eröffnet ist, ist die Haftung von cc cloud nach Maßgabe des § 70 TKG begrenzt. Außerhalb des Anwendungsbereichs des TKG richtet sich die Haftung von cc cloud nach den folgenden Bestimmungen.

20.3 cc cloud haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

20.4 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch cc cloud bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet cc cloud unbeschränkt.

20.5 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung von cc cloud beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

20.6 In den Fällen einer Haftung nach Absatz 20.5 ist die Haftung von cc cloud unter dem jeweiligen Vertragsverhältnis weiter der Höhe nach pro Schadensfall auf einen Betrag i. H. v. EUR 250.000,- und insgesamt unter dem jeweiligen Vertragsverhältnis auf einen Betrag i. H. v. EUR 500.000,- begrenzt.

20.7 Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

20.8 Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt soweit nicht eine Datensicherung durch cc cloud ausdrücklich vereinbart ist.

21. Höhere Gewalt

Ereignisse, die cc cloud, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben („höhere Gewalt“), insbesondere nicht zu vertretende technische Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von cc cloud, Stromausfälle, Nichtfunktionieren von Telefonleitungen oder andere vergleichbare technische Hindernisse und deren Folgen, befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der durch diese Ereignisse erschwerten oder unmöglich werdenden vertraglich übernommenen Leistungspflicht.22.1 Die Parteien haben alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Informationen und Kenntnisse – insbesondere Geschäftsgeheimnisse nach § 2 Nr. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) – und sonstige vertrauliche Informationen – etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art sowie sämtliche zum Zweck der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere solche Informationen, die sich aus geschützten Unterlagen ergeben – geheim zu halten und vor unberechtigter Kenntnisnahme, Bekanntgabe, Vervielfältigung, Verwendung und vor sonstigem Missbrauch durch nicht an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte zu schützen („Geheimnisschutzpflicht“).

Die Parteien sind verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um der vorstehenden Geheimnisschutzpflicht nachzukommen.

In jedem Fall strikt untersagtist den Parteien Reverse Engineering im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG.

22.2 Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die von der offenlegenden Partei allgemein veröffentlicht werden oder die allgemein zugängliche Erkenntnisse darstellen.

22.3 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der für ihn geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

22.4 Soweit cc cloud für den Kunden eine Auftragsverarbeitung (im Sinne des Art. 28 der DatenschutzGrundverordnung) durchführt, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.

22.5 Sofern cc cloud sich zur Erbringung der sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenen Leistungen Dritter bedient, ist cc cloud berechtigt, vertrauliche Informationen und Daten des Kunden gegenüber diesen Dritten offen zu legen, soweit dies für die vertragsgemäße Leistungserbringung zwingend erforderlich und gesetzlich erlaubt ist.

22.6 cc cloud ist weiter zur Offenlegung von vertraulichen Informationen und von Daten des Kunden berechtigt, soweit cc cloud hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen verpflichtet ist, und weiter soweit es sich um Dritte handelt, die gemäß ihrem Beruf zum Geheimnisschutz verpflichtet sind.

22.7 Soweit cc cloud Datensicherungen durchführt oder durchführen lässt, dienen diese in erster Linie einer Wiederherstellung der Daten und Systeme zum letztmöglichen Wiederherstellungszeitpunkt nach einem Notfall (Desaster Recovery). Der Kunde hat keinen Anspruch auf individuelle Wiederherstellung von durch ihn gelöschten Daten.

23. Schlussbestimmungen; Referenzkunde

23.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.

23.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/oder sonstiger zwischen den Parteien abgeschlossener Verträge unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, welche die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke gekannt hätten.

23.3 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Geschäftssitz von cc cloud.

23.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz von cc cloud.

cc cloud ist jedoch berechtigt, stattdessen an dem für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen, oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.

23.5 Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unter Ausschluss des UN-Kaufrechts die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

23.6 Der Kunde räumt cc cloud hiermit das Recht ein, die Unternehmensbezeichnung (Firma) des Kunden in Pressemitteilungen sowie in Marketingmaßnahmen und -materialien zu eigenen werblichen Zwecken zu verwenden, insbesondere den Kunden als Referenzkunden von cc cloud zu benennen.

Der Kunde kann das vorstehend gewährte Recht jederzeit durch entsprechende Erklärung gegenüber cc cloud (schriftlich oder in Textform) einschränken oder widerrufen.

//

Teil B – Besondere Bedingungen für Werkleistungen

24. Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen

Die Regelungen des Teils B gelten nur für Werkleistungen, für diese vorrangig vor den übrigen Regelungen dieser AGB.

25. Abnahme von Arbeitsergebnissen

25.1 cc cloud wird dem Kunden die Bereitstellung von werkvertraglichen Arbeitsergebnissen zur Abnahme jeweils schriftlich oder in Textform mitteilen. Der Kunde wird mit der Abnahmeprüfung jeweils unverzüglich beginnen und jedes Arbeitsergebnis innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen ab Bereitstellung des jeweiligen Arbeitsergebnisses, abnehmen, soweit nicht nachfolgend oder sonst wie etwas anderes vereinbart ist.

25.2 cc cloud ist zur Teilnahme an der Abnahmeprüfung berechtigt. Eine Unterstützung des Kunden durch cc cloud bei der Abnahmeprüfung erfolgt gegen gesonderte Vergütung gemäß der jeweils gültigen Preisliste von cc cloud.

25.3 Unwesentliche Mängel von Arbeitsergebnissen hindern nicht die Abnahme.

25.4 Fristgerecht innerhalb der Abnahmeprüfung von dem Kunden an cc cloud gemeldete und abnahmehindernde Mängel der Arbeitsergebnisse wird cc cloud innerhalb einer angemessenen Frist beheben.

Die Abnahmeprüfung gilt als erfolgreich, sobald sämtliche fristgerecht gemeldeten und abnahmehindernden Mängel behoben wurden oder cc cloud nachgewiesen hat, dass es sich nicht um Mängel i. S. d. § 640 BGB handelt.

25.5 Die erfolgreiche Abnahme bestätigt der Kunde schriftlich gegenüber cc cloud.

25.6 Erklärt bzw. bestätigt der Kunde bis zum Ablauf der Abnahmefrist (vgl. Ziff. 25.1) weder schriftlich oder in Textform die Abnahme, noch teilt er bis zum Ablauf der Abnahmefrist cc cloud berechtigt das Vorhandensein von abnahmehindernden Mängeln mit, so gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen.

Darüber hinaus gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen, wenn der Kunde diese produktiv einsetzt.

25.7 cc cloud kann die Abnahme von Teilergebnissen (z. B. in sich geschlossene Leistungsabschnitte wie Module oder Epics, abgeschlossene Teile des Vertragsgegenstandes) verlangen. Die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziff. 25 gelten auch für derartige Abnahmen.

Im Fall der Abnahme von Teilergebnissen stehen bei späteren Teilabnahmen auftretende Mängel, die ihre Ursache in den bereits abgenommenen Teilergebnissen haben, der Abnahme der späteren Teilergebnisse nur dann entgegen, wenn der Mangel das Zusammenwirken mit den späteren Teilergebnissen nicht nur unwesentlich behindert bzw. die Funktionalität nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, und dies für den Kunden im Rahmen der vorangegangenen Teilabnahme(n) isoliert nicht erkennbar war.

26. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

26.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde an den gemäß den vertraglichen Vereinbarungen für ihn erstellten Arbeitsergebnissen jeweils ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und zeitlich unbegrenztes Recht zur Nutzung der Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck bzw. für die vertraglich vereinbarten Nutzungsarten, und zwar jeweils ausschließlich für interne betriebliche Zwecke.

26.2 Soweit es sich bei den Arbeitsergebnissen um Software handelt und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beschränken sich die vorstehend eingeräumten Nutzungsrechte auf den Objektcode der Software, d. h. ein Anspruch des Kunden auf den Quellcode besteht nicht.

26.3 Die Nutzungsrechtseinräumung zu Gunsten des Kunden nach Ziff. 26.1 steht unter der Voraussetzung der vollständigen Zahlung der jeweiligen Vergütung an cc cloud.

26.4 Alle nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen bleiben bei cc cloud. Insbesondere hat cc cloud das Recht, alle den Arbeitsergebnissen zugrunde liegenden Erkenntnisse, Konzepte, Verfahrensweisen, Methoden, KnowHow, Vorgehensweisen etc. uneingeschränkt zu nutzen, zu verbreiten und zu verwerten.

//

Teil C – Besondere Bedingungen für die Überlassung von Software

27. Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen

27.1 Die Regelungen des Teils C gelten nur, soweit cc cloud dem Kunden Computerprogramme und ggf. zugehöriges Begleitmaterial – nachfolgend zusammenfassend „Software“ genannt – zur Nutzung auf dessen Systemen überlässt, und für diese Fälle vorrangig vor den übrigen Regelungen dieser AGB.

27.2 Die Regelungen des Teils C gelten nicht für die Bereitstellung und/oder den Betrieb von Software im Rechenzentrum von cc cloud bzw. deren Subunternehmer zur Nutzung durch den Kunden.

28. Umfang und Grenzen des Nutzungsrechts

28.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht-ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen Zwecken.

28.2 Soweit sich aus dem Angebot bzw. Lizenzschein nicht etwas Abweichendes ergibt, wird das Nutzungsrecht zeitlich befristet als Named User-Lizenz (Nutzungsrecht für eine namentlich benannte natürliche Person) gewährt.

28.3 Soweit nicht aufgrund der vorstehenden Rechtegewährung oder aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen ausdrücklich erlaubt, ist dem Kunden jegliche Verbreitung, Vermietung, Unterlizenzierung, Vervielfältigung, Übersetzung, Dekompilierung, Disassemblierung, jegliches Descrambling sowie jegliche sonstige Bearbeitung der Software untersagt.

28.4 Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise an bzw. in der Software sind unverändert zu belassen.

28.5 Die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte sind auf den Objektcode der Software beschränkt. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht.

29. Nachweis der Nutzung; Auskunftsersuchen, Nutzungskontrolle

29.1 Auf Anfrage von cc cloud wird der Kunde im zumutbaren Umfang unverzüglich und schriftlich Auskunft darüber erteilen, ob die Software vertragsgemäß genutzt wird. Diese Mitteilung hat alle zur Überprüfung notwendigen Angaben (z. B. Anzahl der nutzenden Arbeitsplätze oder der aktivierten Lizenzen) zu enthalten.

29.2 Der Kunde wird cc cloud zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung im zumutbaren Umfang Zugang zu seinen diesbezüglichen Aufzeichnungen und Systemen gewähren. Alle in diesem Zusammenhang erhaltenen Informationen wird cc cloud vertraulich behandeln und Dritten nur insoweit zugänglich machen, wie dies zur Wahrung der Rechte von cc cloud zwingend erforderlich ist.

29.3 cc cloud ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung der Software in diese zu integrieren.

30. Softwareprodukte Dritter

30.1 Soweit es sich bei der Software um Softwareprodukte eines Drittanbieters handelt, können für diese Softwareprodukte abweichende Regelungen gelten, insbesondere hinsichtlich des Umfangs und der Grenzen des Nutzungsrechts.

Der Kunde hat sich über die für diese Softwareprodukte geltenden Nutzungsbedingungen zu informieren und diese zu beachten. cc cloud wird dem Kunden die relevanten Nutzungsbedingungen auf Anforderung zur Verfügung stellen.

30.2 Soweit dem Kunden Softwareprodukte eines Drittanbieters geliefert werden, die von den dem Kunden gewährten Nutzungsrechten nicht umfasst sind (z. B. gesonderte Open Source-Komponenten), darf der Kunde diese Softwareprodukte nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen, für deren Beschaffung der Kunde selbst verantwortlich ist.

30.3 Die Software der Drittanbieter kann technische Mittel zur Verhinderung unberechtigter Nutzung aufweisen.

//

Teil D – Besondere Bedingungen für Rechenzentrumsleistungen

31. Geltungsbereich der nachstehenden Regelungen

Die Regelungen des Teils D gelten nur für solche Leistungen, deren Gegenstand (auch)

  • die Bereitstellung bzw. der Betrieb von Software oder
  • die zentrale Speicherung und/oder Verarbeitung von Daten des Kunden im Rechenzentrum von cc cloud bzw. deren Subunternehmer zur Nutzung durch den Kunden bzw. für diesen ist (z. B. Hosting, Software-as-a-Service, Infrastructure-as-a-Service, Platform-as-a-Service, Data Recovery Service), für diese vorrangig vor den übrigen Regelungen dieser AGB.

32. Verfügbarkeit der Leistungen

Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gewährleistet cc cloud dem Kunden eine Verfügbarkeit der Leistungen von 99,5% bei 12-monatiger Betrachtungsweise.

Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten einzelne Ausfälle sowie Beeinträchtigungen bei der Erreichbarkeit der Leistungen während der regulären Wartungsfenster und/oder während mit dem Kunden abgestimmter Wartungs-, Installations- oder Umbauarbeiten, sowie geplante und mit dem Kunden abgestimmte

Abschaltungen oder Außerbetriebnahmen während dieser Zeiten. Die regulären Wartungsfenster liegen täglich zwischen 24:00 Uhr und 05:00 Uhr.

Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen die Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Umständen, die nicht im Einflussbereich von cc cloud liegen (z. B. höhere Gewalt, Störungen in den Telekommunikationsleitungen, Verschulden Dritter) nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind.

Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit gelten weiter Zeiträume, in welchen cc cloud aufgrund

  • einer akuten Bedrohung ihrer Daten, Hard- und/oder Softwareinfrastruktur bzw. derjenigen ihrer Kunden durch äußere Gefahren (z. B. Viren, Port-Hacking, An- griffe durch Trojaner) oder aufgrund
  • einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit des Netzbetriebes oder der Netzintegrität den Zugang zu den Leistungen vorübergehend einschränkt. cc cloud wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigen Interessen ihrer Kunden soweit als möglich Rücksicht nehmen und alles cc cloud Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung schnellstmöglich aufzuheben.

32.1 Die Verantwortlichkeit von cc cloud für die verwendeten Komponenten endet an den Datenschnittstellen des Rechenzentrums von cc cloud bzw. deren Subunternehmer zu den öffentlichen Datennetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

32.2 Soweit mit dem Kunden ein Service Level Agreement vereinbart ist, gelten dessen Regelungen bei Abweichungen vorrangig

33. Pflichten des Kunden bei der Nutzung; Nutzungsverbote

33.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Leistungen durch ihn und/oder seine Mitarbeiter nicht gegen diese AGB und/oder gegen geltendes Recht verstößt.

33.2 Insbesondere sind die folgenden Handlungen untersagt

  • die Verwendung rechtsradikaler, rassistischer, gewalt- verherrlichender, diffamierender, anzüglicher, sexuell geprägter, obszöner oder pornografischer Inhalte und/ oder solcher Inhalte, die geeignet sind, Rassismus, Fanatismus, Hass oder körperliche Gewalt zu fördern,
  • die Verwendung von Inhalten, durch die andere Nutzer oder sonstige Dritte beleidigt, diskriminiert oder verleumdet werden,
  • die Verwendung von gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender Inhalte und/oder solcher Inhalte, die geeignet sind, rechtswidrige Handlungen zu fördern oder zu unterstützen,
  • die Verwendung von Inhalten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich und nachweisbar berechtigt zu sein,
  • die Nutzung der Leistungen für die Versendung von werblichen E-Mails, ohne dass hierbei die gesetzlichen Anforderungen an Werbung unter Verwendung elektronischer Post erfüllt werden, und
  • die Eintragung eines mit den Leistungen in Zusammenhang stehenden und für die Öffentlichkeit einsehbaren Internetauftritts in Suchmaschinen, soweit hierbei durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, gegen die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen wird.

33.3 Des Weiteren untersagt ist die Nutzung der Leistungen für die Durchführung folgender Handlungen:

  • das unbefugte Ausspähen und/oder Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking, Phishing, ARP- Spoofing, Webspoofing etc.),
  • die Behinderung fremder Rechnersysteme durch die massenhafte Versendung und/oder Weiterleitung von Datenströmen und/oder E-Mails,
  • den Betrieb offener Mail-Relays (Spam- bzw. Mail- Bombing, Stalking, Mail-Spoofing etc.),
  • die Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port-Scanning etc.),
  • die Fälschung von IP-Adressen (DNS-, DHCP-, IP/MAC-, URL-Spoofing etc.), Mail- und/oder Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware (Viren, Würmer, Trojaner etc.),
  • die Bereitstellung von IRC (Internet Relay Chat wie IRC Server, Bots, Bouncer), Anonymisierungsdiensten (Tor, JAP, Proxyserver etc.), Streaming-Dienste (Download- Services, P2P-Tauschbörsen etc.) und/oder die Verlinkung hierzu und
  • die Unterbrechung und/oder Behinderung von Kommunikationsdiensten.

34. Umfang und Grenzen des Nutzungsrechts bei Software-as-a-Service und Hosting

34.1 Im Fall der Bereitstellung bzw. dem Betrieb von Software im Rechenzentrum von cc cloud bzw. deren Subunternehmer zur Nutzung durch den Kunden (insb. Software-as-a-Service) erhält dieser an der Software, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und vorbehaltlich Ziff. 34.2, ein einfaches, nicht-ausschließliches und nicht übertragbares Recht zum Zugriff auf die Software über das Internet zu eigenen internen Zwecken.

Soweit sich aus dem Angebot bzw. (SaaS-) Nutzungsschein nicht etwas Abweichendes ergibt, wird das Nutzungsrecht zeitlich befristet als Named User-Lizenz (Nutzungsrecht für eine namentlich benannte natürliche Person) gewährt.

Die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte an Software-as-a-Service sind auf den Zugriff auf die Software über das Internet beschränkt. Ein Anspruch auf Überlassung von Programmcode besteht nicht.

34.2 Soweit die Software durch den Kunden beigestellt wird (z. B. für ein Hosting), bestimmt sich das Nutzungsrecht („Lizenz“) an der Software ausschließlich nach den zwischen dem Kunden und dessen Lizenzgeber getroffenen Abreden. Der Kunde hat in diesem Fall auch verantwortlich sicherzustellen, dass er ein ausreichendes Nutzungsrecht erworben hat, um die Software an cc cloud für die Leistungserbringung (z. B. Hosting) beizustellen.

35. Sperrung von Leistungen während der Vertragslaufzeit

35.1 cc cloud ist berechtigt, einzelne oder alle Zugänge des Kunden zu den Leistungen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstößt. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird cc cloud die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

35.2 cc cloud ist berechtigt, einzelne oder alle Zugänge des Kunden zu den Leistungen zu sperren, wenn sich der Kunde mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug befindet.

35.3 Im Falle einer vorübergehenden bzw. dauerhaften Sperrung gemäß Ziff. 35.1 oder Ziff. 35.2 hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung.

36. Änderungen der Leistungen durch cc cloud

36.1 Inhalt, Umfang und Funktionen der Leistungen können sich im Verlaufe der Vertragsdurchführung ändern, insbesondere im Rahmen der üblichen Produkt-Fortentwicklung.

36.2 cc cloud wird den Kunden über derartige Änderungen möglichst zeitnah und vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Textform in Kenntnis setzen, sofern diese Änderungen nach Ermessen von cc cloud erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung der Leistungen durch den Kunden haben.

36.3 Soweit Änderungen dem Kunden nicht zumutbar sein sollten, kann er den betreffenden Änderungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Kunde die Nutzung der (ggf. geänderten) Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen als wirksam vereinbart.

36.4 Widerspricht der Kunde den Änderungen und ist cc cloud die weitere Bereitstellung der Leistungen in der unveränderten Form unmöglich oder unzumutbar (z. B. weil eine Änderung aus Sicherheitsgründen zwingend vorgenommen werden muss), so ist cc cloud zur fristlosen Kündigung der Bereitstellung der Leistungen berechtigt.

37. Technische Voraussetzungen der Leistungserbringung

Die Auswahl der im Verantwortungsbereich von cc cloud zum Betrieb und zur Bereitstellung der Leistungen erforderlichen Komponenten sowie der erforderlichen Hard- und Softwarewerkzeuge zur Datensicherung, Datensicherheit, Monitoring und Management erfolgt durch cc cloud. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Auswahl bestimmter Komponenten.

38. Dauer der Bereitstellung und Nutzung der Leistungen

38.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, beginnt die Bereitstellung der Leistungen mit deren Freischaltung durch cc cloud und läuft hiernach auf unbestimmte Zeit.

38.2 Die Bereitstellung der Leistungen kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden. Bei anderweitiger Abrede (z. B. Vereinbarung einer Mindestlaufzeit) gilt diese vorrangig.

39. Folgen der Kündigung von Leistungen

39.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung der Leistungen endet das Recht des Kunden zu deren Nutzung, und cc cloud ist berechtigt, den Zugang zu den betreffenden Leistungen zu sperren.

39.2 Bei Kündigung der Leistungen ist cc cloud berechtigt, nach Ablauf von 30 Kalendertagen ab Wirksamwerden der Kündigung die Löschung aller zu den Leistungen gehörenden und von der Kündigung betroffenen Daten des Kunden vorzunehmen. Der Kunde ist daher verpflichtet

  • seine Daten rechtzeitig vor Wirksamwerden der Kündigung zu sichern oder
  • rechtzeitig vor Ablauf der vorgenannten 30-Tages-Frist cc cloud mit einer gesondert zu vergütenden Datensicherung zu beauftragen.

Stand der AGB: 05/2022

//

Gemeinsam bessere Projekte umsetzen.

Wir helfen deinem Unternehmen.

Du stehst vor einer großen IT-Herausforderung? Wir sorgen für eine maßgeschneiderte Unterstützung. Informiere dich jetzt.

Hilf uns, noch besser zu werden.

Wir sind immer auf der Suche nach neuen Talenten. Auch für dich ist die passende Stelle dabei.