Personenbezogene Daten beim Training von KI
Wie lassen sich leistungsfähige KI-Modelle trainieren, ohne dabei gegen die Datenschutz-Grundverordnung zu verstoßen?
Künstliche Intelligenz revolutioniert zahlreiche Lebensbereiche – doch ihr Erfolg basiert auf der Verarbeitung riesiger Datenmengen, die häufig personenbezogene Informationen enthalten. Das wirft eine zentrale Frage auf: Wie lassen sich leistungsfähige KI-Modelle trainieren, ohne dabei gegen die Datenschutz-Grundverordnung zu verstoßen?
In seinem aktuellen Beitrag beleuchtet Guido Hansch, die komplexen rechtlichen Anforderungen, die beim Training von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten zu beachten sind. Er zeigt auf, wie die DSGVO den gesamten Lebenszyklus eines KI-Systems erfasst – von der Datenauswahl über das Training bis zur produktiven Nutzung – und welche besonderen Herausforderungen sich aus der technischen Eigenart moderner Modelle ergeben, die Trainingsdaten teilweise wörtlich memorieren können.
Besonders praxisrelevant: Der Beitrag analysiert die aktuellen DSK-Orientierungshilfen und ordnet die jüngste Entscheidung des OLG Köln zur geplanten Nutzung von Meta-Nutzerdaten ein und liefert damit einen Rahmen, wie Verantwortliche die abstrakten Anforderungen der DSGVO in konkrete technische und organisatorische Maßnahmen übersetzen können – von der Rechtsgrundlagenwahl über Risikomindernde Maßnahmen bis hin zu Unlearning-Verfahren bei Löschpflichten
Der Beitrag wird mit Genehmigung der dfv Mediengruppe zum Download bereitgestellt.
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Guido Hansch, LL.M. (Glasgow)
Head of Legal
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